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Wissen Sie was Sie dürfen und was nicht?

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Wie Ihnen eine Website neue Patienten bringt!

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So ändern Sie Inhalte

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Wissen Sie eigentlich welche Inhalte auf Ihrer Praxis-Homepage erlaubt sind und welche nicht?


Ärzte dürfen endlich auch Werbung machen, mit Informationsbroschüren, Anzeigen in der Tageszeitung, Anzeigen in den gelben Seiten, Internsetseite und, und, und ...

Einen kleinen Haken hat die neue Freiheit dennoch: Trotz Lockerung des Werberechts gibt es Reglementierungen, die viele Ärzte nicht kennen. Unwissenheit führt deswegen nicht selten zu Ärger.

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Tipps keine Rechtsprüfung von einem Anwalt ersetzen und damit auch nicht rechtsverbindlich sind!!
Sie können die werberechtlichen Reglementierungen z.B. bei der Bundesärztekammer einsehen (Kap. D.  I. Nr.1-5. MBO) 
Im Zweifelsfall sollten Sie Ihre Internetseiten immer von einem Rechtsanwalt prüfen lassen! Für sachliche Fehler auf dieser Seite wird keine Haftung übernommen!


Hier die 5 häufigsten Fehler auf Praxis-Homepages:





Fehler Nr. 1
Die Internetadresse!


Viele Ärzte nutzen eine Internetadresse  wie z.B.  "www.internist-berghausen.de" oder "www.zahnarzt-blaustetten.de".
Also eine Verbindungung aus Arztbezeichnung und Städte-/Ortsnamen. Tun Sie´s nicht! Denn damit suggerieren Sie eine Art Alleinstellungsrecht und ist berufswidrig. 
Besser ist eine Internetadresse wie z.B. www.praxis-thomas-mustermann.de






Fehler Nr. 2
Abbildung in Berufskleidung!

 
Häufig werden aus Unwissenheit Bilder von Arzt und Praxispersonal in Berufskleidung (weißer Kittel) auf Internetseiten eingestellt.
Auch das ist nicht gestattet! Mittlerweile gibt es zwar ein Gerichtsurteil (Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.03.2007, I ZR 51/04) wonach unter bestimmten Umständen die Abbildung von Ärzten in Berufskleidung auf Praxishomepages erlaubt ist, aber das ist stark davon abhängig, in welchem Kontext diese Bilder stehen. Daher: besser sein lassen!
Übrigens: Abbildungen in einem weißen Polo-Shirt, weißes Hemd oder weiße Bluse bei Damen könnten auch als Berufskleidung angesehen werden.
Besser: Fotos mit farbigen Shirts, Hemden oder Blusen.






Fehler Nr. 3
Patienten-Abbildung!

 
Bilder von Patienten werden gerne verwendet um das gute Arzt-/Patientenverhältnis herauszustellen.
Aber auch das ist leider nicht gestattet. Fragwürdig ist auch die Verwendung von Bildausschnitten, wie z.B. ein lächelnder Mund auf einer Zahnarztseite. Solche Bilder sollten Sie von einem Anwalt oder Aufsichtsbehörde prüfen lassen, ob Sie das so verwenden können.
Besser: versuchen Sie Alternativen für die Auflockerung Ihrer Internetseite zu verwenden, z.B. ein Apfel, Blumen etc






Fehler Nr. 4
Falsches oder ungenügendes Impressum!

Auf jeder Internetseite einer Arztpraxis muss ein Impressum gem. §5 Telemediengesetz mit verschiedenen Angaben wie z.B. Adresse, Berufsbezeichnung, Aufsichtsbehörde, KV, Verantwortlicher für die Internetseite, ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer usw.
Das Impressum sollte vom Leser auch einfach und am besten von jeder Seite aus erreichbar sein.
Tipp: wenn Sie sich unsicher sind ob Ihr Impressum ausreichend ist, lassen es von einem Anwalt oder Ihrer Aufsichtsbehörde prüfen!
 





Fehler Nr. 5
Die Wegbeschreibung als Karte!

Einer meiner Kunden und sogar mein Hausarzt bekam es schon zu spüren: eine Abmahnung für die Wegbeschreibung als Karte auf der Internetseite.
Die Karte an sich ist eine gute Idee und verstößt auch nicht gegen die Berufsordung. Allerdings benötigen Sie eine NUTZUNGSLIZENZ des Urhebers! Das heißt, wenn Sie einen Stadtplan einscannen oder von einem Routenplaner die Kartenabbildung ohne Nutzungsrecht verwenden, begehen Sie eine sog. Urheberrechtsverletzung.
Schnell flattert da eine Abmahnung ins Haus, mit Kosten für Nutzung und gegnerische Anwaltskosten, Abmahnkosten jenseits der 1.000 EUR-Marke!!

Viele Detektiv-Büros haben das mittlerweile als lukrative Einnahmequelle entdeckt und durchforsten das Internet nach "illegal" genutztem Kartenmaterial. Werden von den Detektivbüros verdächtige Karten gefunden, muß nur noch der Urheber (Verlag XY) ausfindig gemacht werden. Sie fragen sich jetzt sicher, wie diese Detekteien einzelne Karten in dem riesigen WWW-Dschungel finden wollen? Ganz einfach, die Bildsuche einiger Suchmaschinen machts möglich!
Tipp: nutzen Sie entweder eine reine Textbeschreibung oder lassen Sie sich eine eigene Karte erstellen. 

Übrigens: Bei mir können Sie gegen einen geringen Aufpreis eine individuelle Karte mit Nutzungsrecht bekommen!
 
 

Tipps zum Werberecht für Ärzte!